Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB der TEMMENTEC AG
1. Anwendbarkeit
Die Temmentec AG ist eine Aktiengesellschaft schweizerischen Rechts und spezialisiert auf die Entwicklung, Herstellung und Abfüllung von Produkten der Kosmetik sowie technischen Spezialitäten. Auf das Vertragsverhältnis mit dem Kunden sind ausschliesslich die AGB der Temmentec AG anwendbar. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden abgelehnt, auch wenn wir diesen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprechen.
Diese AGB werden durch unsere Offerte bzw. unsere Auftragsbestätigung sowie ggf. eine individuelle schriftliche Vereinbarung mit dem Kunden ergänzt. Von diesen AGB abweichende Regelungen sind ausschliesslich in den genannten Dokumenten möglich und hiermit vorbehalten.
Die Temmentec AG behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Es sind die AGB in der jeweils aktuell gültigen Fassung anwendbar.
2. Vertragsschluss
Die Offerten der Temmentec AG sind freibleibend und können daher von uns jederzeit widerrufen werden. Bei der Bestellung des Kunden handelt es sich um ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages, unabhängig davon, ob die Bestellung als Antwort auf eine Offerte unsererseits erfolgt oder ob es sich um eine Anfrage des Kunden handelt.
Eine Bestellung kann innerhalb von zehn (10) Werktagen von der Temmentec AG angenommen werden. Ein Vertrag kommt ausschliesslich durch die schriftliche Auftragsbestätigung oder vorbehaltlose Erbringung der bestellten Leistung seitens der Temmentec AG zustande. Mitteilungen per Telefax oder E-Mail genügen diesem Schriftformerfordernis.
3. Rechte an Unterlagen und sonstigen Informationen
An sämtlichen im Zusammenhang mit einem Auftrag dem Kunden überlassenen Unterlagen und offenbarten Informationen werden die Eigentums- und Immaterialgüterrechte der Temmentec AG vorbehalten. Dies gilt insbesondere auch für schriftliche Unterlagen, die als "vertraulich" bezeichnet sind. Vor der Weitergabe von Unterlagen oder sonstigen Informationen an Dritte bedarf es der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Temmentec AG.
Sämtliche Immaterialgüterrechte, die als Folge der Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien neu entstehen, stehen ausschliesslich der Temmentec AG zu. Davon ausgenommen sind geringfügige Änderungen/Anpassungen der vom Kunden zur Verfügung gestellten Formulierungen. Die Rechte an den geringfügig geänderten/angepassten Formulierungen verbleiben beim Kunden.
4. Rezeptur
Die Rezeptur bleibt im Eigentum der Temmentec AG, sofern nicht eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen worden ist.
5. Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen
Die Formulierungen und Vertragsleistungen der Temmentec AG entsprechen der anwendbaren schweizerischen und europäischen Gesetzgebung.
Die Temmentec AG übernimmt keine weitere Gewährleistung oder Haftung. Bei Exporten liegt es in der Verantwortung des Kunden, uns auf besondere oder abweichende Gesetzgebung hinzuweisen und die entsprechenden Anpassungen ausdrücklich zu beantragen.
Bei Formulierung oder Materialien und/oder Packmittel, die uns durch den Kunden beigestellt werden, liegt die Verantwortung für die Einhaltung sämtlicher anwendbaren (in- und ausländischen) gesetzlichen Bestimmungen beim Kunden. Der Kunde ist auch verantwortlich für die Bekanntmachungen an die Verbraucher, selbst wenn durch die Temmentec AG entwickelte Formulierungen eingesetzt werden (Produktangaben, Produktanpreisungen etc.).
Es liegt in der Verantwortung des Kunden, ggf. ein Product Information File (PIF) zu erstellen oder die Temmentec AG mit dessen Erstellung zusätzlich zu beauftragen.
6. Gesetzliche Vorgaben / Non-OTC
Die von der Temmentec AG hergestellten Produkte erfüllen die Vorgaben der schweizerischen Gesetzgebung (Kosmetikverordnung; VKos) und der EU-Kosmetikverordnung (Nr. 1223/2009). Zudem erfolgt die Produktion nach den Standards von Cosmetics Good Manufacturing Practice (GMP) – ISO 22716 und ISO 9001.
Demgemäss kann die Temmentec AG:
- keine Produkte gemäss den FDA/OTC Vorgaben herstellen und abfüllen;
- keine Dokumente für Produkte, welche Pharma-GMP Richtlinien unterliegen, liefern; und
- keine Stabilitätstests gemäss den Vorgaben FDA/OTC durchführen.
Durch die Temmentec AG hergestellte Sonnenschutzprodukte dürfen daher nur in Märkten, die ausschliesslich den europäischen respektive schweizerischen Vorschriften unterliegen, in Verkehr gebracht werden. Es ist nicht zulässig, bei uns hergestellte Sonnenschutzprodukte in Märkten mit abweichenden Gesetzgebungen (z.B. USA, Kanada und Australien) in Verkehr zu bringen. Diesfalls wird jegliche Haftung seitens der Temmentec AG ausgeschlossen.
7. Rücktritt bei aussergewöhnlichen Umständen
Für den Fall, dass aussergewöhnliche und durch die Temmentec AG nicht zu verantwortende Umstände oder Ereignisse (Rohmaterialverknappung, Streiks, Säumnisse von Unterlieferanten etc.) die Auslieferung verhindern oder verzögern oder zu Verteuerungen bei der Herstellung führen, behält sich die Temmentec AG das Recht vor, ohne Entschädigungspflicht, durch unverzügliche und schriftliche Mitteilung an den Kunden, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, sofern der Kunde die durch die Verhältnisse bedingten Preiserhöhungen oder Auslieferverzögerungen nicht genehmigt.
Kosten, welche durch bereits erbrachte Vorleistungen und/oder mit Lieferanten eingegangene Verträge entstehen (z.B. Beschaffung Rohstoffe, Verpackungen etc.), sind durch den Kunden zu tragen.
8. Zahlungsbedingungen
Sofern nichts anderes vereinbart, sind die Preise der Temmentec AG netto, exkl. MwSt. und Abgaben wie VOC, zahlbar innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum.
Nicht im Preis inbegriffen ist die Erstellung eines Product Information File (PIF). Es liegt in der Verantwortung des Kunden, ggf. ein PIF zu erstellen oder durch die Temmentec AG gegen entsprechende Kostenübernahme erstellen zu lassen.
Die Temmentec AG ist berechtigt, bei Zahlungsunfähigkeit des Kunden oder bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungskonditionen nach erster Mahnung ohne Entschädigungspflicht, ausstehende Auslieferungen an den Kunden ganz oder teilweise einzustellen und von der weiteren Auftragserfüllung abzusehen. Schadenersatz seitens der Temmentec AG bleibt vorbehalten.
9. Lieferkonditionen
Sofern nicht anderes vereinbart, erfolgt die Auslieferung der Vertragswaren FCA CH-3454 Sumiswald (ICC Incoterms 2020). Bei einer abweichenden Vereinbarung im Einzelfall von EXW Werk Sumiswald (ICC Incoterms 2020) sind die bereitgestellten Vertragswaren vom Kunden innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Mitteilung über die Bereitstellung abzuholen. Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden.
Auslieferfristen sind jeweils für jeden Auftrag separat zu vereinbaren.
10. Mehr- oder Minderlieferungen
Quantitative Abweichungen von bis zu 10% der bestellten Menge an Vertragswaren stellen keinen Mangel dar und können nicht beanstandet werden. Die Fakturierung erfolgt entsprechend der tatsächlich gelieferten Menge.
11. Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an den Waren behält sich die Temmentec AG vor, bis der Kunde alle gegenwärtigen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung erfüllt hat. Die Temmentec AG ist berechtigt, eine entsprechende Eintragung im Eigentumsvorbehaltsregister zu veranlassen.
Kommt es trotz des vereinbarten Eigentumsvorbehaltes zu einer Eigentumsübertragung der Waren vom Kunden auf einen Dritten, tritt der Kunde alle daraus entstehenden Ansprüche gegen den Dritten an die Temmentec AG sicherungshalber ab.
12. Mehrkosten bei verspäteter Materialanlieferung/-freigabe durch Kunden
Für jede Änderung der Produktionsplanung, die durch eine verspätete Anlieferung und/oder Freigabe beigestellter Materialien (Rohstoffe, Komponenten) verursacht wird, stellen wir einen Betrag von CHF 500.00 in Rechnung.
13. Produktionsausschuss und Restbestände
Die bei der Produktion unvermeidlich anfallenden Materialverluste (Rohstoffe, Packmittel) gehen zu Lasten des Kunden.
Da wir Rohstoffe und Verpackungsmaterial in Mindestmengen und/oder definierten Gebindegrössen beschaffen müssen, können Restbestände anfallen. Diese Restbestände werden dem Kunden nach Abschluss der Produktion oder zu einem späteren Zeitpunkt in Rechnung gestellt.
14. Lagerkosten
Fertiggestellte Vertragswaren lagert die Temmentec AG bis zu fünf (5) Werktage kostenfrei. Danach werden Lagerkosten in Rechnung gestellt.
Die Kosten der Lagerung von grösseren Mengen an Rohstoffen und/oder Verpackungsmaterial zwischen einzelnen Aufträgen hat der Kunde zu tragen.
15. Mängelansprüche
Der Kunde oder der von diesem bezeichnete Empfänger der Vertragsware hat diese sofort nach Erhalt zu prüfen und Beanstandungen innerhalb von zehn (10) Werktagen schriftlich anzubringen, ansonsten die Ware als genehmigt gilt. Mängel, die bei der ordnungsgemässen Prüfung nicht erkennbar waren und nachträglich festgestellt werden, hat der Kunde innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Kenntnis vom Bestehen des Mangels schriftlich mitzuteilen, ansonsten die Ware als genehmigt gilt.
Die schriftliche Beanstandung von Mängeln hat unter Angabe der Gründe sowie der Auftrags-, Chargen- und Rechnungsnummern sowie Zurverfügungstellung entsprechender Muster zu erfolgen.
Die Temmentec AG haftet nicht für Mängel, welche auf die vom Kunden beigestellten oder gemäss seinen Angaben bei Dritten bezogenen Rohstoffe und/oder Packmittel oder auf die Spezifikationen des Kunden zurückzuführen sind.
16. Haftungsbeschränkung/-ausschluss
Die Haftung der Temmentec AG bei Vertragsverletzung, insbesondere Mangelhaftigkeit der Vertragsware oder Mangelfolgeschäden (Betriebsverlust etc.), ist beschränkt auf Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
Im Weiteren schliesst die Temmentec AG, soweit gesetzlich zulässig, jegliche vertragliche und ausservertragliche Haftung aus. Die Haftung für Hilfspersonen ist aufgehoben.
17. Versicherung
Jede Partei hat für die Dauer des Vertragsverhältnisses eine Betriebshaftpflichtversicherung für die Schäden abzuschliessen, die sich aus der Vertragsabwicklung ergeben können.
18. Datenbearbeitung
Der Kunde ist damit einverstanden, dass die für die geschäftliche Beziehung erforderlichen oder sich daraus ergebenden Informationen zum Zweck der Abwicklung des Vertragsverhältnisses durch die Temmentec AG unter Einhaltung der in der Schweiz anwendbaren Datenschutzbestimmungen bearbeitet werden.
19. Sprachversionen
Die AGB können in deutscher und englischer Sprache abgefasst werden. Bei Abweichungen ist die deutsche Fassung massgeblich.
20. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
21. Anwendbares Recht
Diese AGB bzw. das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Temmentec AG unterliegen materiellem Schweizer Recht, unter Ausschluss (i) des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge für den internationalen Warenverkauf vom 11.04.1980 (CISG) und (ii) der kollisionsrechtlichen Normen.
22. Betreibungsort und Gerichtsstand
Zahlungs- und Betreibungsort (Letzterer nur bei Kunden mit ausländischem Sitz bzw. Wohnsitz) sowie ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der Temmentec AG. Die Temmentec AG hat allerdings das Recht, den Kunden alternativ bei jedem anderen gesetzlich zuständigen Gericht zu belangen.
Stand: 17.07.2024